Praxis für Psychotherapie

Ablauf und Kosten

Der erste Schritt in die Psychotherapie bildet ein Erstgespräch, das im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde stattfindet. Sie benötigen hierfür keine Überweisung, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Ich bin dazu verpflichtet, für gesetzlich Versicherte wöchentlich eine Psychotherapeutische Sprechstunde anzubieten. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine offene Sprechstunde, wie Sie dies z.B. von Ihrem Hausarzt kennen, sondern um einen individuell vereinbarten Termin. Die Psychotherapeutische Sprechstunde hat zum Ziel, abzuklären, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und wie eine mögliche Behandlung aussehen könnte. Dies kann z.B. die Aufnahme probatorischer Sitzungen zur weiteren diagnostischen Abklärung und Einleitung einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie oder einer max. 12 stündigen Akutbehandlung sein oder auch die Empfehlung anderer Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Wichtig: ein Sprechstundentermin ist nicht gleichbedeutend mit einem Therapieangebot bei mir, da ich nur begrenzte freie Therapieplätze habe. Sollte sich zeigen, dass eine ambulante Psychotherapie indiziert ist, ich Ihnen jedoch keinen Platz anbieten kann, können Sie sich an andere kassenzugelassene Praxen wenden, um direkt Termine für probatorische Sitzungen zu vereinbaren. Oder Sie können sich mit der Bescheinigung aus der Sprechstunde an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116 117) wenden, um Unterstützung bei der Vermittlung zu bekommen.

Was sind probatorische Sitzungen?

Probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) gehen der eigentlichen Therapie voraus und dienen einerseits dazu, herauszufinden, ob „die Chemie stimmt“, also ob eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann, was eine wichtige Grundvoraussetzung für eine gelingende zukünftige gemeinsame Arbeit ist. Andererseits dienen sie der späteren Diagnosestellung zur Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Spätestens nach den probatorischen Sitzungen, jedoch vor Beantragung der Therapie muss z.B. beim Hausarzt ein Konsiliarbericht eingeholt werden. Dieser dient u.a. dem Ausschluss körperlicher Ursachen der Beschwerden.

Werden die Kosten übernommen?

Die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung in Sinne der ICD-10 vorliegt. Eine reine Erziehungs-, Ehe, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird daher von den Krankenkassen nicht übernommen. Diese Leistungen müssen privat gezahlt werden. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)                        

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Die Frequenz und Dauer der Behandlung richtet sich nach Art und Schweregrad Ihrer Beschwerden.



Weitere kostenlose telefonische Beratungsangebote:

Telefonseelsorge: 0800 - 1110111 oder 0800 - 1110222 oder 116 123 oder per Chat: online.telefonseelsorge.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 - 116016 (24h)

Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 - 2255530

BIOS Opferschutz (Bei Angst, selbst gewalttätig oder sexuell übergriffig zu werden): 0800 - 7022240

Elterntelefon: 0800 - 1110550

Deutsche Depressionshilfe: 0800 - 3344533